Schülerdaten DSGVO-konform anonymisieren

Für Lehrkräfte, Schulleitungen und Datenschutzbeauftragte: personenbezogene Daten aus Schülerunterlagen entfernen, bevor sie die Schule verlassen.

Die DSGVO gilt seit 2018 direkt für Schulen

Bundesweit unmittelbar geltend, ergänzt durch Landesrecht

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar auch für öffentliche Schulen. Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Schulleitung. Artikel 37 DSGVO verpflichtet öffentliche Schulen ausnahmslos zur Bestellung einer Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzbeauftragten - auch kleine Schulen mit wenigen Lehrkräften sind nicht ausgenommen. Ergänzt wird die DSGVO durch die Landesdatenschutzgesetze und Schulgesetze der 16 Bundesländer; zuständig für die Aufsicht ist die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz des jeweiligen Bundeslandes.

Weitergabe an externe Fachkräfte

Förderschullehrkräfte, Therapeutinnen und Therapeuten oder externe Gutachter benötigen Zugriff auf Schülerunterlagen, ohne dass Klarnamen preisgegeben werden müssen.

Risiko: Unnötig weitergegebene Klarnamen und Adressen erhöhen die Angriffsfläche bei jeder zusätzlichen Stelle, die Zugriff erhält - unabhängig davon, wie sorgfältig diese Stelle selbst arbeitet.
Lösung: Namen und IDs vor der Weitergabe ersetzen oder pseudonymisieren. Noten, Beobachtungen und Förderbedarfe bleiben vollständig lesbar - nur die Identifizierbarkeit entfällt.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird einfacher

Zero-Knowledge-Architektur reduziert den Prüfaufwand

Setzt eine Schule ein externes Tool zur Datenverarbeitung ein, ist in aller Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Mit einer Zero-Knowledge-Architektur wird dieser AVV einfacher zu prüfen: Anonymize.Education verarbeitet ausschließlich clientseitig verschlüsselte Daten, die auf den eigenen Servern nicht im Klartext vorliegen. Es gibt keine Unterauftragsverarbeiter, die auf lesbare Schülerdaten zugreifen könnten - weil es nichts Lesbares gibt, das sie einsehen könnten.

Grenzüberschreitender Schüleraustausch

Internationale Austauschprogramme erfordern die Übermittlung von Schülerdaten an Partnerschulen außerhalb der EU.

Lösung: Daten vor der Übermittlung anonymisieren. Anonymisierte Daten sind keine personenbezogenen Daten mehr im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO - die aufwendige Prüfung eines angemessenen Datenschutzniveaus im Zielland entfällt für diese Übermittlung.

Wie die Technik funktioniert

267+ Datentypen, 48 Sprachen, Server in Deutschland

Die Erkennungs-Engine - geteilt mit anonym.legal - identifiziert 267+ Entitätstypen in 48 Sprachen über ein hybrides Verfahren aus Regex, NLP und Transformer-Modellen. Fünf Methoden stehen zur Wahl: Ersetzen, Schwärzen, Maskieren, Hashen (nicht umkehrbar) und Verschlüsseln (umkehrbar, AES-256-GCM). Die Schlüsselableitung erfolgt clientseitig mit Argon2id und HKDF. Verarbeitet wird auf Servern von Hetzner in Falkenstein, Deutschland. Betrieben wird der Dienst von Zenya Renewables B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande - ISO 27001:2022-zertifiziert.

Häufige Fragen

Ist Anonymize.Education DSGVO-konform?

Kein Anbieter kann "DSGVO-zertifiziert" sein - das ist keine offizielle Zertifizierung, sondern eine Verantwortung der Schule selbst. Anonymize.Education unterstützt die DSGVO-Konformität: Datenminimierung nach Art. 5, verschlüsselte Verarbeitung, Server in Deutschland (Hetzner, Falkenstein). Die Schule bleibt datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle.

Wer ist an unserer Schule für den Datenschutz verantwortlich?

Die Schulleitung ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO die verantwortliche Stelle. Jede öffentliche Schule muss nach Art. 37 DSGVO eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen - ohne Ausnahme für kleine Schulen.

Stellen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereit?

Ja. Vorunterzeichnete Auftragsverarbeitungsverträge und vollständige Audit-Trails stehen für Schul- und Bezirkspläne zur Verfügung.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Auf Servern von Hetzner in Falkenstein, Deutschland. Betrieben wird der Dienst von Zenya Renewables B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande.

Was kostet die Nutzung für eine Schule?

Lehrkräfte: dauerhaft kostenlos, rund 35.000 Zeichen pro Monat. Schule: 29 Euro pro Monat für rund 1,75 Millionen Zeichen. Schulbezirk: individuelle Volumenlizenz.

DSGVO-konformer Schülerdatenschutz

EU-Server in Deutschland. ISO 27001-zertifiziert. Zero-Knowledge-Architektur.

Kostenlos starten Demo anfordern